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Produkte und Fragen zum Begriff Armutsrisiko:


  • Recht der Sozialhilfe
    Recht der Sozialhilfe

    Recht der Sozialhilfe , Diese Ausgabe enthält den Text des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in der jeweils aktuellen Fassung. Zum besseren Verständnis wurde dem Gesetzestext eine systematische Einführung in das Sozialhilferecht vorangestellt. Stand: 1. März 2024 , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Hartmann, Laura: Steigendes Armutsrisiko durch atypische Beschäftigungsformen
    Hartmann, Laura: Steigendes Armutsrisiko durch atypische Beschäftigungsformen

    Steigendes Armutsrisiko durch atypische Beschäftigungsformen , Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziologie - Sonstiges, Note: 1,7, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die aktuelle Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigt sich wie folgt: Die Zahl der Erwerbstätigen steigt an, so waren 2014 37,9 Millionen Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig. Durch die ¿[¿] stabile deutsche Konjunktur, eine starke Zunahme der Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen und älteren Menschen sowie einem allgemeinen strukturellen Wandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft¿. Im gleichen Zuge ist die Erwerbslosenquote 2014 auf dem niedrigsten Stand seit der ¿Wiedervereinigung¿ ¿ 2,1 Millionen Menschen sind arbeitslos und im Vergleich mit den EU-Ländern hat Deutschland die niedrigste Erwerbslosenquote. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt war in den Jahren davor sehr angespannt. Seit Ende der siebziger Jahre ist die Arbeitslosenquote stetig gestiegen, von 7,3 Prozent Arbeitslose in der deutschen Bevölkerung auf 12,7 Prozent im Jahr 1997 und 2005 sogar auf 13 Prozent ; vgl. Feil et al., 2008, 163). Um diesem Wachstum entgegenzuwirken, führte die Regierung Reformen ein. Unter anderem wurden atypische Beschäftigungen gefördert und geringfügige und neue Beschäftigungen ¿im Niedriglohnbereich erschaffen¿. Die Arbeitslosenquote ist gesunken und die Erwerbstätigenrate steigt an, somit sind immer mehr Menschen erwerbstätig und weniger arbeitssuchend und arbeitslos. Dies macht den Anschein, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt sich entspannt. Es zeigt sich jedoch auch, dass 2014 der Anteil der Beschäftigten in Teilzeit mit 10,1 Millionen sehr hoch ist und seit 2005 angestiegen ist ¿ 27 % der gesamten Erwerbstätigen sind teilzeitbeschäftigt. Auch der Anteil der befristet Beschäftigten liegt bei 8 %, ist jedoch über die letzten Jahre ¿stabil¿ geblieben. Auch führen immer mehr Erwerbstätige neben ihrem eigentlichen Beruf einen Nebenjob aus, von 2005 bis 2014 ist die Anzahl um 62% ¿gestiegen¿. Neben den Teilzeitbeschäftigungen haben auch die geringfügigen Beschäftigungen und Leih- und Zeitarbeit zugenommen. 2014 waren 7,5 Millionen Erwerbstätige atypisch beschäftigt, hierzu gehören Teilzeit-, geringfügige, befristete Beschäftigungen und Leih- und Zeitarbeit. So zeigt sich, dass das ¿Arbeitsvolumen¿ trotz dessen weniger geworden ist. In den letzten Jahren haben die atypischen Beschäftigungen somit stark zugenommen, so meinen Keller und Seifert, die ¿atypische Varianten gewinnen und Normalarbeitsverhältnisse verlieren an Bedeutung¿. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Niederländische Sozialhilfe- und Arbeitsmarktpolitik (Hackenberg, Helga)
    Niederländische Sozialhilfe- und Arbeitsmarktpolitik (Hackenberg, Helga)

    Niederländische Sozialhilfe- und Arbeitsmarktpolitik , Mythos ¿ Modell ¿ Mimesis , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2001, Erscheinungsjahr: 20010529, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Titel der Reihe: DUV Sozialwissenschaft##, Autoren: Hackenberg, Helga, Auflage/Ausgabe: 2001, Seitenzahl/Blattzahl: 360, Keyword: Arbeitslose; Arbeitslosigkeit; Arbeitsmarkt; Arbeitsmarktintegration; Armut; Langzeitarbeitslose; Zeitarbeit; InternationalerVergleich, Fachschema: Arbeitsmarktpolitik~Niederlande / Geschichte, Politik, Recht, Wirtschaft~Hilfe / Sozialhilfe~Sozialhilfe~Staat / Wohlfahrtsstaat~Wohlfahrtsstaat, Imprint-Titels: DUV Sozialwissenschaft, Warengruppe: HC/Soziologie, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Deutscher Universitätsverlag, Verlag: Deutscher Universitätsverlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 20, Gewicht: 466, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783663087915, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Relevanz: 0000, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • de Andrade, Luana Ribeiro: Sozialhilfe fetischisiert
    de Andrade, Luana Ribeiro: Sozialhilfe fetischisiert

    Sozialhilfe fetischisiert , Unter der Dominanz des Geldtransfers: eine Analyse des Gemeindezentrums Jardim Tropical in der Stadt Breves/ Marajó/ Pará , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Knoche, Thomas: Grundlagen - SGB XII: Sozialhilfe
    Knoche, Thomas: Grundlagen - SGB XII: Sozialhilfe

    Grundlagen - SGB XII: Sozialhilfe , Rechtsgrundlagen kennen, verstehen und anwenden! Diese Arbeitshilfe Grundlagen - SGB XII: Sozialhilfe enthält den aktuellen Gesetzestext des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Die Einführung gibt Überblick über die Rechtsmaterie, erläutert den Gesetzesaufbau sowie die unterschiedlichen Leistungsarten der Sozialhilfe und deren Leistungsvoraussetzungen: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Einkommens- und Vermögenseinsatz Ideal geeignet, um sich in das Rechtsgebiet einzuarbeiten, für Aus- und Fortbildungen sowie zum schnellen Nachschlagen in der Praxis. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Sozialhilfe SGB XII - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
    Sozialhilfe SGB XII - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Sozialhilfe SGB XII - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II , SGB XII, SGB II - auf Stand 1. April 2024 Die 34., aktualisierte Auflage der Textausgabe enthält die Vorschriftentexte von SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Rechtsstand 1. April 2024. Aktuelle Änderungen Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Regelungen für den Fall nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit verschärft. Der Bürgergeldbonus in § 16j SGB II wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten. Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren leistet die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen an den Bund. Alle Änderungsgesetze und -verordnungen in den Rechtsbereichen des SGB II sowie des SGB XII, die zum 1. April 2024 in Kraft getreten sind, sind enthalten . In Fußnoten sind im SGB II zusätzlich die bereits verkündeten Änderungen mit Inkrafttreten zum 1. Juni und 1. August 2024 abgedruckt. Darüber hinaus ist das Asylbewerberleistungsgesetz abgedruckt. Wichtige Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Darüber hinaus sind enthalten die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung, die Bürgergeld-Verordnung, die Unbilligkeitsverordnung, die Einstiegsgeld-Verordnung, die Mindestanforderungs-Verordnung, die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II, die Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II Grundlegende Vorschriften zur Sozialhilfe Ebenso abgedruckt sind das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG), die Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII, die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Schnelle Orientierung für die Praxis Das Inhaltsverzeichnis ist sowohl nach Paragrafen als auch nach Seitenzahlen gegliedert. Zusätzlich ist eine Übersicht aller Änderungsgesetze seit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII enthalten. Die Textausgabe dient zur schnellen Orientierung für erwerbsfähige Hilfebedürftige, Agenturen für Arbeit, Sozialämter, Job-Center, gesetzliche Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozialen Diensten und Jugendämtern in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF) , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Existenzsicherung durch Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe (Herbst, Sebastian~Jenak, Andreas)
    Existenzsicherung durch Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe (Herbst, Sebastian~Jenak, Andreas)

    Existenzsicherung durch Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe , Der Leitfaden für Ausbildung und Praxis Dieses Buch richtet sich an alle, die im Bereich der Existenzsicherung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und die Sozialhilfe nach dem SGB XII einen fundierten Einblick gewinnen möchten. Bestens geeignet für die Einarbeitung und Vertiefung in SGB II und SGB XII Für Studierende und Referendarinnen und Referendare sowie für die Praxis ist es - auch wegen der umfangreichen Darstellung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung - ein unverzichtbares Werk zur effektiven und erfolgreichen Einarbeitung und Vertiefung in die rechtlich schwierige Materie. Hierzu dienen auch die mehr als 400 Fußnoten, die Detailwissen vermitteln und ein vertieftes Nachlesen und Nacharbeiten ermöglichen. Mit vielen Fällen und Beispielen Leserinnen und Leser können das erworbene Wissen an den vielen - nicht selten aus der richterlichen Praxis stammenden - Beispielsfällen und den erläuternden Berechnungsbeispielen schlüssig nachvollziehen. Auf aktuellem Stand Das Buch berücksichtigt die Rechtslage auf dem Stand vom März 2020. Damit werden im Bereich des SGB II nicht nur die aktuellen Regelbedarfe, sondern auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen und die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft samt sog. schlüssigem Konzept berücksichtigt. Im Recht der Sozialhilfe sind insbesondere die Einfügung der Eingliederungshilfe in das SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingearbeitet worden. Zielgruppe: Studierende und Referendarinnen und Referendare Beschäftigte in den Jobcentern, Sozialämtern, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF) , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 202008, Produktform: Kartoniert, Autoren: Herbst, Sebastian~Jenak, Andreas, Auflage: 20002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 350, Keyword: Leistungsträger; Einkommen; Vermögen; Regelbedarf; Teilhabe; Pflichtverletzung; Lehrbuch; Einrichtung; Lebensunterhalt; Leistungsberechtigung; Nachrangigkeit, Fachschema: Arbeitslosigkeit~Sozialabgaben~Sozialversicherung~Versicherung / Sozialversicherung~Sozialversicherungsrecht~Sozialrecht~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein~Arbeitsrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Sozialrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Boorberg, R. Verlag, Verlag: Boorberg, R. Verlag, Verlag: Boorberg, Richard, Verlag GmbH & Co KG, Länge: 208, Breite: 144, Höhe: 25, Gewicht: 447, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783415047365, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Savic, Marija: Krankenkostzulage in der Sozialhilfe. Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Patienten mit Mukoviszidose?
    Savic, Marija: Krankenkostzulage in der Sozialhilfe. Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Patienten mit Mukoviszidose?

    Krankenkostzulage in der Sozialhilfe. Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Patienten mit Mukoviszidose? , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Schwächt das deutsche Sozialhilfesystem die Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen und den Arbeitseinsatz zu erhöhen? Die Bereitschaft hängt weitgehend von dem Abstand zwischen dem Sozialhilfeanspruch und dem Nettoeinkommen im Falle einer Erwerbstätigkeit ab. Und dieser Lohnabstand ist in vielen Fällen gering, wie die Studie im Detail zeigt. Berechnet wird das potentielle Erwerbseinkommen für zehn Haushaltstypen, differenziert nach zahlreichen Branchen in West- und Ostdeutschland.
Damit sich Arbeit mehr lohnt, gilt es, das Sozialhilfe- und Tariflohnsystem zu reformieren. Vorschläge dazu werden in der Studie gemacht. (Boss, Alfred)
    Schwächt das deutsche Sozialhilfesystem die Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen und den Arbeitseinsatz zu erhöhen? Die Bereitschaft hängt weitgehend von dem Abstand zwischen dem Sozialhilfeanspruch und dem Nettoeinkommen im Falle einer Erwerbstätigkeit ab. Und dieser Lohnabstand ist in vielen Fällen gering, wie die Studie im Detail zeigt. Berechnet wird das potentielle Erwerbseinkommen für zehn Haushaltstypen, differenziert nach zahlreichen Branchen in West- und Ostdeutschland. Damit sich Arbeit mehr lohnt, gilt es, das Sozialhilfe- und Tariflohnsystem zu reformieren. Vorschläge dazu werden in der Studie gemacht. (Boss, Alfred)

    Schwächt das deutsche Sozialhilfesystem die Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen und den Arbeitseinsatz zu erhöhen? Die Bereitschaft hängt weitgehend von dem Abstand zwischen dem Sozialhilfeanspruch und dem Nettoeinkommen im Falle einer Erwerbstätigkeit ab. Und dieser Lohnabstand ist in vielen Fällen gering, wie die Studie im Detail zeigt. Berechnet wird das potentielle Erwerbseinkommen für zehn Haushaltstypen, differenziert nach zahlreichen Branchen in West- und Ostdeutschland. Damit sich Arbeit mehr lohnt, gilt es, das Sozialhilfe- und Tariflohnsystem zu reformieren. Vorschläge dazu werden in der Studie gemacht. , Empirische Analyse für Haushaltstypen und Branchen in West- und Ostdeutschland , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2002, Erscheinungsjahr: 20020930, Produktform: Leinen, Beilage: HC runder Rücken kaschiert, Titel der Reihe: Kieler Studien - Kiel Studies#318#, Autoren: Boss, Alfred, Auflage/Ausgabe: 2002, Seitenzahl/Blattzahl: 228, Keyword: Mindestlohnarbeitslosigkeit; Sozialleistungen, Fachschema: Arbeitsmarkt~Markt / Arbeitsmarkt~Hilfe / Sozialhilfe~Sozialhilfe~Politik / Sozialpolitik~Sozialpolitik, Fachkategorie: Sozialwesen und soziale Dienste~Kommunal-, Regional- und Landesregierung~Arbeitsökonomie, Imprint-Titels: Kieler Studien - Kiel Studies, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Soziologie, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Springer Berlin Heidelberg, Verlag: Springer Berlin, Länge: 241, Breite: 160, Höhe: 17, Gewicht: 512, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Relevanz: 0000, Tendenz: 0,

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  • Die 5. Auflage des Kompendiums zum Sozialhilferecht wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Sie behandelt die typischen Fälle des Sozialhilfe- und Grundsicherungsrechts, einschließlich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie ist wieder als Kompendium angelegt und eignet sich aufgrund der in der Praxis erprobten Lebenssachverhalte nicht nur für das Studium, sondern auch für die Fortbildung.
Zu Beginn findet sich eine Kurzeinführung zum Fürsorgerecht und in die Systeme des SGB II und SGB XII. Die Fälle behandeln sodann die Fragen rund um die Sicherstellung des Lebensunterhalts, aber auch andere Bedarfe sowie Erstattungs- und Rückforderungsansprüche. Nach dem Baukastenprinzip werden praktikable Lösungen entwickelt, die sowohl als Klausur als auch als Hausarbeit ausgestaltet sind. Die Fallsammlung schließt mit Tipps und Ratschlägen zur Klausurbearbeitung. (Löcher, Jens~Wendtland, Carsten)
    Die 5. Auflage des Kompendiums zum Sozialhilferecht wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Sie behandelt die typischen Fälle des Sozialhilfe- und Grundsicherungsrechts, einschließlich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie ist wieder als Kompendium angelegt und eignet sich aufgrund der in der Praxis erprobten Lebenssachverhalte nicht nur für das Studium, sondern auch für die Fortbildung. Zu Beginn findet sich eine Kurzeinführung zum Fürsorgerecht und in die Systeme des SGB II und SGB XII. Die Fälle behandeln sodann die Fragen rund um die Sicherstellung des Lebensunterhalts, aber auch andere Bedarfe sowie Erstattungs- und Rückforderungsansprüche. Nach dem Baukastenprinzip werden praktikable Lösungen entwickelt, die sowohl als Klausur als auch als Hausarbeit ausgestaltet sind. Die Fallsammlung schließt mit Tipps und Ratschlägen zur Klausurbearbeitung. (Löcher, Jens~Wendtland, Carsten)

    Die 5. Auflage des Kompendiums zum Sozialhilferecht wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Sie behandelt die typischen Fälle des Sozialhilfe- und Grundsicherungsrechts, einschließlich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie ist wieder als Kompendium angelegt und eignet sich aufgrund der in der Praxis erprobten Lebenssachverhalte nicht nur für das Studium, sondern auch für die Fortbildung. Zu Beginn findet sich eine Kurzeinführung zum Fürsorgerecht und in die Systeme des SGB II und SGB XII. Die Fälle behandeln sodann die Fragen rund um die Sicherstellung des Lebensunterhalts, aber auch andere Bedarfe sowie Erstattungs- und Rückforderungsansprüche. Nach dem Baukastenprinzip werden praktikable Lösungen entwickelt, die sowohl als Klausur als auch als Hausarbeit ausgestaltet sind. Die Fallsammlung schließt mit Tipps und Ratschlägen zur Klausurbearbeitung. , Die 5. Auflage des Kompendiums zum Sozialhilferecht wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Sie behandelt die typischen Fälle des Sozialhilfe- und Grundsicherungsrechts, einschließlich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie ist wieder als Kompendium angelegt und eignet sich aufgrund der in der Praxis erprobten Lebenssachverhalte nicht nur für das Studium, sondern auch für die Fortbildung. Zu Beginn findet sich eine Kurzeinführung zum Fürsorgerecht und in die Systeme des SGB II und SGB XII. Die Fälle behandeln sodann die Fragen rund um die Sicherstellung des Lebensunterhalts, aber auch andere Bedarfe sowie Erstattungs- und Rückforderungsansprüche. Nach dem Baukastenprinzip werden praktikable Lösungen entwickelt, die sowohl als Klausur als auch als Hausarbeit ausgestaltet sind. Die Fallsammlung schließt mit Tipps und Ratschlägen zur Klausurbearbeitung. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 202212, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Autoren: Löcher, Jens~Wendtland, Carsten, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 163, Keyword: Schoch; Grundsicherungsgesetz; BSHG; Sozialrecht; Soziale Sicherheit und Sozialrecht; SGB; Sozialgesetzbuch; SGB II; SGB XII; Zweites Buch Sozialbuch; Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch; ALG II; Hartz IV; Sozialhilfe, Fachschema: Hilfe / Sozialhilfe~Sozialhilfe~Sozialrecht~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Sozialrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 227, Breite: 153, Höhe: 11, Gewicht: 256, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783832962661 9783789074974 9783789040528 9783789022265, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 24.90 € | Versand*: 0 €
  • Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,7, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Soziale Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SGB II?

Im neuen SGB II geht es im wesentlichen um die weniger großzügige Ausgestaltung und Zusammenlegung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) gem. § 19 oder äquivalentem Sozialgeld gem. § 28 für Nichtarbeitsfähige in Höhe von monatlich 345 Euro/West bzw. 331 Euro/Ost mtl. und den damit einhergehenden Effekten für den Arbeitsmarkt, explizit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Denn prinzipiell müssen infolge dieser Neuerung nun alle Empfänger der bisherigen Sozialhilfe, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen - sofern sie das ALG II in Anspruch nehmen resp. nehmen wollen. Damit verbunden sind wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln gem. § 10 ¿ im Vergleich zu denen des § 121 SGB III (im Falle des Bezugs von ALG I). Dies führt insgesamt dazu, dass sich durch die rigideren Anspruchsvoraussetzungen Leistungsempfänger mit geringerer Erwerbsneigung eventuell vom Arbeitsmarkt zurückziehen.
¿Eine nie gekannte Kombination von Betreuung und Förderung¿ , heißt es hochtönend von Wolfgang Clement in der Einleitung zur Informationsschrift des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), ¿Hartz IV- Menschen in Arbeit bringen¿, die den Langzeitarbeitslosen nun zur Verfügung stünde und ganz neue Dimensionen eröffnen solle; allein die Zahl der Sozialhilfeempfänger sei [durch die organisatorische Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen] um 90% gesunken - eine Kombination, die jedoch eigentlich nur Makulatur und begriffliche Kosmetik darstellt; denn die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg dadurch um etwa 420.000 bis 2005. (Stich, Alexander~Lammers, Uwe)
    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,7, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Soziale Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SGB II? Im neuen SGB II geht es im wesentlichen um die weniger großzügige Ausgestaltung und Zusammenlegung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) gem. § 19 oder äquivalentem Sozialgeld gem. § 28 für Nichtarbeitsfähige in Höhe von monatlich 345 Euro/West bzw. 331 Euro/Ost mtl. und den damit einhergehenden Effekten für den Arbeitsmarkt, explizit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Denn prinzipiell müssen infolge dieser Neuerung nun alle Empfänger der bisherigen Sozialhilfe, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen - sofern sie das ALG II in Anspruch nehmen resp. nehmen wollen. Damit verbunden sind wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln gem. § 10 ¿ im Vergleich zu denen des § 121 SGB III (im Falle des Bezugs von ALG I). Dies führt insgesamt dazu, dass sich durch die rigideren Anspruchsvoraussetzungen Leistungsempfänger mit geringerer Erwerbsneigung eventuell vom Arbeitsmarkt zurückziehen. ¿Eine nie gekannte Kombination von Betreuung und Förderung¿ , heißt es hochtönend von Wolfgang Clement in der Einleitung zur Informationsschrift des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), ¿Hartz IV- Menschen in Arbeit bringen¿, die den Langzeitarbeitslosen nun zur Verfügung stünde und ganz neue Dimensionen eröffnen solle; allein die Zahl der Sozialhilfeempfänger sei [durch die organisatorische Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen] um 90% gesunken - eine Kombination, die jedoch eigentlich nur Makulatur und begriffliche Kosmetik darstellt; denn die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg dadurch um etwa 420.000 bis 2005. (Stich, Alexander~Lammers, Uwe)

    Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,7, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Soziale Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SGB II? Im neuen SGB II geht es im wesentlichen um die weniger großzügige Ausgestaltung und Zusammenlegung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) gem. § 19 oder äquivalentem Sozialgeld gem. § 28 für Nichtarbeitsfähige in Höhe von monatlich 345 Euro/West bzw. 331 Euro/Ost mtl. und den damit einhergehenden Effekten für den Arbeitsmarkt, explizit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Denn prinzipiell müssen infolge dieser Neuerung nun alle Empfänger der bisherigen Sozialhilfe, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen - sofern sie das ALG II in Anspruch nehmen resp. nehmen wollen. Damit verbunden sind wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln gem. § 10 ¿ im Vergleich zu denen des § 121 SGB III (im Falle des Bezugs von ALG I). Dies führt insgesamt dazu, dass sich durch die rigideren Anspruchsvoraussetzungen Leistungsempfänger mit geringerer Erwerbsneigung eventuell vom Arbeitsmarkt zurückziehen. ¿Eine nie gekannte Kombination von Betreuung und Förderung¿ , heißt es hochtönend von Wolfgang Clement in der Einleitung zur Informationsschrift des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), ¿Hartz IV- Menschen in Arbeit bringen¿, die den Langzeitarbeitslosen nun zur Verfügung stünde und ganz neue Dimensionen eröffnen solle; allein die Zahl der Sozialhilfeempfänger sei [durch die organisatorische Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen] um 90% gesunken - eine Kombination, die jedoch eigentlich nur Makulatur und begriffliche Kosmetik darstellt; denn die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg dadurch um etwa 420.000 bis 2005. , Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,7, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Soziale Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausreichende Anreize zur Rückkehr in Arbeit im SGB II? Im neuen SGB II geht es im wesentlichen um die weniger großzügige Ausgestaltung und Zusammenlegung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) gem. § 19 oder äquivalentem Sozialgeld gem. § 28 für Nichtarbeitsfähige in Höhe von monatlich 345 Euro/West bzw. 331 Euro/Ost mtl. und den damit einhergehenden Effekten für den Arbeitsmarkt, explizit der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Denn prinzipiell müssen infolge dieser Neuerung nun alle Empfänger der bisherigen Sozialhilfe, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen - sofern sie das ALG II in Anspruch nehmen resp. nehmen wollen. Damit verbunden sind wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln gem. § 10 ¿ im Vergleich zu denen des § 121 SGB III (im Falle des Bezugs von ALG I). Dies führt insgesamt dazu, dass sich durch die rigideren Anspruchsvoraussetzungen Leistungsempfänger mit geringerer Erwerbsneigung eventuell vom Arbeitsmarkt zurückziehen. ¿Eine nie gekannte Kombination von Betreuung und Förderung¿ , heißt es hochtönend von Wolfgang Clement in der Einleitung zur Informationsschrift des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), ¿Hartz IV- Menschen in Arbeit bringen¿, die den Langzeitarbeitslosen nun zur Verfügung stünde und ganz neue Dimensionen eröffnen solle; allein die Zahl der Sozialhilfeempfänger sei [durch die organisatorische Zusammenlegung von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen] um 90% gesunken - eine Kombination, die jedoch eigentlich nur Makulatur und begriffliche Kosmetik darstellt; denn die Zahl der registrierten Arbeitslosen stieg dadurch um etwa 420.000 bis 2005. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20070618, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Stich, Alexander~Lammers, Uwe, Auflage: 07002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 28, Keyword: Soziale; Sicherheit, Fachschema: SGB~Sozialgesetzbuch - SGB, Warengruppe: HC/Recht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 3, Gewicht: 56, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638500692, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar e. V., Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit beinhaltet in deskriptiver Weise die Finanzkostenplanung als Form des Nonprofit-Marketings in öffentlich geführten Haushalten. Hierbei wird der Weg von der traditionellen Kameralistik zur heutigen doppelten Buchführung (Doppik) aufgezeigt. 
Anders als z.B. in kommunalen Gebietskörperschaften, welche einen alljährlichen Haushaltsausgleich zum Ziel haben, wird bei der Arbeitsverwaltung und zwar gezielt bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) verfahren, worauf im Folgenden näher eingegangen wird. 
ARGEn stellen das Ergebnis der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (eher als ¿Hartz-Gesetze¿ bekannt) dar. Hier werden die Eingliederungsleistungen, die die erwerbslosen Hilfebedürftigen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren sollen, aus Steuermitteln erbracht. Die Arbeitsgemeinschaften selbst haben hier also keinen Haushalt auszugleichen sondern lediglich die Pflicht, die ihnen zur Verfügung gestellten Bundesmittel dafür zu verwenden, integrationsfördernde Maßnahmen anzubieten und damit die Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgabe ist es also, möglichst sämtliche Mittel am Jahresende verausgabt zu haben um dem (ehemaligen) Steuerzahler so die indirekte Gegenleistung seiner entrichteten Steuern zurückzugeben und zwar mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. 
Zur Veranschaulichung verwendet der Verfasser konkrete Beispiele aus seinem aktuellen Arbeitsfeld des Finanzcontrollings bei der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße. Die ARGE bedient sich seit 01/2007 der personen-bezogenen Budgetierung als einer Form des in ihrem Pool finanzplanerischer Instrumente zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Mittel des Bundes zielgerecht und damit gesetzeskonform und erfolgswirksam zu verplanen und zu verausgaben. (Hofmann, Axel Ch.)
    Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar e. V., Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit beinhaltet in deskriptiver Weise die Finanzkostenplanung als Form des Nonprofit-Marketings in öffentlich geführten Haushalten. Hierbei wird der Weg von der traditionellen Kameralistik zur heutigen doppelten Buchführung (Doppik) aufgezeigt. Anders als z.B. in kommunalen Gebietskörperschaften, welche einen alljährlichen Haushaltsausgleich zum Ziel haben, wird bei der Arbeitsverwaltung und zwar gezielt bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) verfahren, worauf im Folgenden näher eingegangen wird. ARGEn stellen das Ergebnis der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (eher als ¿Hartz-Gesetze¿ bekannt) dar. Hier werden die Eingliederungsleistungen, die die erwerbslosen Hilfebedürftigen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren sollen, aus Steuermitteln erbracht. Die Arbeitsgemeinschaften selbst haben hier also keinen Haushalt auszugleichen sondern lediglich die Pflicht, die ihnen zur Verfügung gestellten Bundesmittel dafür zu verwenden, integrationsfördernde Maßnahmen anzubieten und damit die Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgabe ist es also, möglichst sämtliche Mittel am Jahresende verausgabt zu haben um dem (ehemaligen) Steuerzahler so die indirekte Gegenleistung seiner entrichteten Steuern zurückzugeben und zwar mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Zur Veranschaulichung verwendet der Verfasser konkrete Beispiele aus seinem aktuellen Arbeitsfeld des Finanzcontrollings bei der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße. Die ARGE bedient sich seit 01/2007 der personen-bezogenen Budgetierung als einer Form des in ihrem Pool finanzplanerischer Instrumente zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Mittel des Bundes zielgerecht und damit gesetzeskonform und erfolgswirksam zu verplanen und zu verausgaben. (Hofmann, Axel Ch.)

    Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar e. V., Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Diplomarbeit beinhaltet in deskriptiver Weise die Finanzkostenplanung als Form des Nonprofit-Marketings in öffentlich geführten Haushalten. Hierbei wird der Weg von der traditionellen Kameralistik zur heutigen doppelten Buchführung (Doppik) aufgezeigt. Anders als z.B. in kommunalen Gebietskörperschaften, welche einen alljährlichen Haushaltsausgleich zum Ziel haben, wird bei der Arbeitsverwaltung und zwar gezielt bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) verfahren, worauf im Folgenden näher eingegangen wird. ARGEn stellen das Ergebnis der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (eher als ¿Hartz-Gesetze¿ bekannt) dar. Hier werden die Eingliederungsleistungen, die die erwerbslosen Hilfebedürftigen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren sollen, aus Steuermitteln erbracht. Die Arbeitsgemeinschaften selbst haben hier also keinen Haushalt auszugleichen sondern lediglich die Pflicht, die ihnen zur Verfügung gestellten Bundesmittel dafür zu verwenden, integrationsfördernde Maßnahmen anzubieten und damit die Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgabe ist es also, möglichst sämtliche Mittel am Jahresende verausgabt zu haben um dem (ehemaligen) Steuerzahler so die indirekte Gegenleistung seiner entrichteten Steuern zurückzugeben und zwar mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Zur Veranschaulichung verwendet der Verfasser konkrete Beispiele aus seinem aktuellen Arbeitsfeld des Finanzcontrollings bei der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße. Die ARGE bedient sich seit 01/2007 der personen-bezogenen Budgetierung als einer Form des in ihrem Pool finanzplanerischer Instrumente zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Mittel des Bundes zielgerecht und damit gesetzeskonform und erfolgswirksam zu verplanen und zu verausgaben. , Finanzplanung in einer Arbeitsgemeinschaft mit Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20080527, Produktform: Kartoniert, Beilage: Paperback, Autoren: Hofmann, Axel Ch., Auflage: 08003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 52, Keyword: ÖffentlicherDienst; ÖffentlicherHaushalt; Doppik; ARGE; SGBII; Jobcenter; HartzIV, Warengruppe: HC/Wirtschaft/Management, Fachkategorie: Finanzbuchhaltung, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: GRIN Verlag, Länge: 210, Breite: 148, Höhe: 5, Gewicht: 90, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783638052634, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0000, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover,

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  • Ist Sozialhilfe Grundsicherung?

    Ist Sozialhilfe Grundsicherung? Ja, Sozialhilfe ist eine Form der Grundsicherung, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt von bedürftigen Personen zu sichern und ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Die Grundsicherung umfasst neben der Sozialhilfe auch Leistungen wie Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Insgesamt soll die Grundsicherung sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein Existenzminimum haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

  • Wer finanziert Sozialhilfe?

    Wer finanziert Sozialhilfe? Sozialhilfe wird in der Regel von staatlichen Stellen finanziert, die Steuereinnahmen verwenden, um Programme zur Unterstützung bedürftiger Bürger zu finanzieren. In einigen Ländern können auch Spenden von privaten Organisationen oder Stiftungen zur Finanzierung von Sozialhilfeprogrammen beitragen. Die genaue Finanzierung kann je nach Land und Region variieren, aber im Allgemeinen ist es eine Kombination aus staatlichen Mitteln und möglicherweise privaten Spenden. Letztendlich ist es das Ziel, bedürftigen Menschen zu helfen und sie bei der Bewältigung von finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen.

  • Was bedeutet Sozialhilfe?

    Was bedeutet Sozialhilfe? Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die Menschen in finanziellen Notlagen hilft, ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft und Kleidung zu decken. Sie ist dazu gedacht, die Existenzsicherung von bedürftigen Personen zu gewährleisten und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Verhältnissen der Antragsteller. Sozialhilfe wird in der Regel von den Sozialämtern der Kommunen ausgezahlt und kann auch mit anderen Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag kombiniert werden.

  • Ist Eingliederungshilfe Sozialhilfe?

    Ist Eingliederungshilfe Sozialhilfe? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da Eingliederungshilfe und Sozialhilfe zwei verschiedene Leistungen sind, die jedoch oft miteinander verwechselt werden. Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Sozialhilfe hingegen ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Obwohl beide Leistungen aus dem Sozialsystem stammen, dienen sie unterschiedlichen Zwecken und haben verschiedene Voraussetzungen für den Bezug. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um die jeweiligen Leistungen gezielt in Anspruch nehmen zu können.

  • Ist Sozialhilfe unmoralisch?

    Die Frage, ob Sozialhilfe unmoralisch ist, ist subjektiv und kann unterschiedlich beantwortet werden. Einige könnten argumentieren, dass es unmoralisch ist, Menschen finanziell zu unterstützen, ohne dass sie aktiv nach Arbeit suchen oder sich bemühen, ihre Situation zu verbessern. Andere könnten jedoch argumentieren, dass es eine moralische Verpflichtung der Gesellschaft ist, den Bedürftigen zu helfen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

  • Was beinhaltet die Sozialhilfe?

    Die Sozialhilfe beinhaltet finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Sie umfasst Leistungen wie beispielsweise Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Unterstützung bei der Wohnungssuche und medizinische Versorgung. Zudem können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie für besondere Bedarfe wie beispielsweise für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen gewährt werden. Ziel der Sozialhilfe ist es, die Existenzgrundlage der Betroffenen zu sichern und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

  • Was gilt als Sozialhilfe?

    Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die Menschen in finanziellen Notlagen hilft, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie dient dazu, existenzielle Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft, Kleidung und Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Zu den Leistungen der Sozialhilfe können auch Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen für Familien in besonderen Lebenslagen gehören. Die Gewährung von Sozialhilfe erfolgt in der Regel nach Prüfung der individuellen Bedürftigkeit und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Einkommen, Vermögen und familiärer Situation. In Deutschland ist die Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch XII geregelt und wird von den örtlichen Sozialämtern bearbeitet.

  • Hat die USA Sozialhilfe?

    Ja, die USA haben ein Sozialhilfesystem, das als "Welfare" bekannt ist. Es umfasst Programme wie Medicaid, das Gesundheitsversorgung für einkommensschwache Personen bietet, sowie Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP), das Lebensmittelhilfe gewährt. Es gibt auch Programme wie Temporary Assistance for Needy Families (TANF), das finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien bietet. Trotzdem ist das Sozialhilfesystem in den USA oft umstritten und es gibt Diskussionen über die Effektivität und Ausrichtung der Programme.

  • Ist Sozialhilfe gleich Grundsicherung?

    Ist Sozialhilfe gleich Grundsicherung? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es Unterschiede zwischen den beiden Leistungen gibt. Sozialhilfe ist eine bedarfsorientierte Leistung, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt, während die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Mindestsicherung für Personen darstellt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Grundsicherung kann auch als eine Form der Sozialhilfe betrachtet werden, da sie ebenfalls bedarfsorientiert ist, jedoch speziell für bestimmte Personengruppen wie Rentner und Erwerbsgeminderte konzipiert ist. Letztendlich hängt es von der individuellen Situation ab, ob Sozialhilfe und Grundsicherung als gleich angesehen werden können.

  • Wer kann Sozialhilfe bekommen?

    Wer kann Sozialhilfe bekommen? Sozialhilfe wird in der Regel an Personen gezahlt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Dabei spielt auch das Einkommen und Vermögen eine Rolle, da Sozialhilfe eine bedarfsorientierte Leistung ist. Zudem müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die genauen Regelungen können je nach Land oder Region variieren, daher ist es ratsam, sich vorab über die konkreten Bedingungen zu informieren.

  • Wer bezahlt die Sozialhilfe?

    Die Sozialhilfe wird in der Regel von den öffentlichen Haushalten finanziert, also von den Steuerzahlern. In Deutschland wird die Sozialhilfe beispielsweise von den Kommunen aus Steuermitteln bereitgestellt. Die Höhe der Sozialhilfe wird durch Gesetze und Verordnungen festgelegt und richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Empfängers. Die Finanzierung der Sozialhilfe ist somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um Menschen in Notlagen zu unterstützen und ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu gewährleisten.

  • Wie erhalte ich Sozialhilfe?

    Um Sozialhilfe zu erhalten, musst du dich zunächst an das Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde wenden. Dort musst du einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und deine finanzielle Situation offenlegen. Es wird geprüft, ob du die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllst, wie z.B. ein geringes Einkommen oder Vermögen. Wenn dein Antrag bewilligt wird, erhältst du monatliche Zahlungen oder andere Unterstützungsleistungen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Es ist wichtig, regelmäßig deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu aktualisieren, da sich dies auf die Höhe der Sozialhilfe auswirken kann.